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green line - verpackungen

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  • green line - verpackungen

z.B. als Jogurtbecher oder Verpackungen für die Lebensmittelindustrie

Die Verpackungsverordnung ist Bestandteil des untergesetzlichen Regelwerkes des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes. Ziel der aktuell gültigen Verpackungsverordnung von 1998 ist es, die Umweltbelastungen aus Verpackungsabfällen zu verringern und die Wiederverwendung oder Verwertung von Verpackungen zu fördern (§ 1 Abfallwirtschaftliche Ziele). Seit dem 30. Juni 2001 sollen 65% der Verpackungsabfälle (bezogen auf die Masse) verwertet werden; 45% der Verpackungsabfälle sollen stofflich verwertet werden.


Verpackungen der Serie
" green line products " sind receycelbar und können somit mehmals wieder verwendet werden - bevor man sie dann als Bioabfall kompostieren kann.


z.B. als Verpackungen für Schampoo usw. - besonders geeignet für Naturkosmetik

Im Bundesgesetzblatt (Nr. 12 v. 4. April 2008) wurde die 5. Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung veröffentlicht. Sie tritt zum 1. Januar 2009 in Kraft. Hersteller und Vertreiber von Verpackungen die bei privaten Endverbrauchern landen, werden künftig verpflichtet, sich am flächendeckenden Rücknahmesystem zu beteiligen. Alle dementsprechende Verpackungen müssen dann bei einem solchen System lizenziert werden. Die Wahlmöglichkeit, Verkaufsverpackungen am Ort der Übergabe unentgeltlich zurück zu nehmen oder sich an einem dualen System zu beteiligen, entfällt künftig. Dies wird dann nur noch bei gewerblichen Anfallstellen möglich sein.

Mit Verpackungen aus unseren neuen, nachwachsenden und zu 100% biologisch babaubaren sowie vollumpfänglich kompostierbaren Materialien der Serie
" green line products " wird dies in Zukunft höchstwahrscheinlich nicht mehr notwendig sein.

vor allem für fast alle Cremeprodukte sind unsere Verpackungen ideal geeignet


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